Fragen & Antworten
Wann beginnt die Fischereisaison?
Die Fischereisaison beginnt jeweils am 01. Mai und dauert bis 15. Oktober.
Inhaber einer Saisonkarte dürfen bereits ab 16. April angeln sofern der See Eisfrei ist.
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Wer darf am See angeln?
Jugendliche ab 10 Jahren und ältere Personen dürfen angeln sofern Sie im Besitz
eines gültigen Patent sind.
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Wie viele Fische dürfen gefangen werden?
Je Tag und Patent dürfen folgende Fische gefangen werden:
- 5 Forellen (inkl. Namaycush)
- 5 Felchen
- 25 Barsche (Egli).
Pro Saisonpatent dürfen maximal folgende Fische gefangen werden:
- Erwachsenenpatent: je 100 Forellen und Felchen.- Jugendpatent: je 50 Forellen und Felchen.
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Wie kann ich ein Boot mieten?
Mietboote können während den Büroöffnungszeiten telefonisch unter 055 446 13 44
reserviert werden. Eine Reservation per E-Mail ist nicht möglich.
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Was kostet eine Saisonkarte?
Saisonkarten
exkl. Fr. 20.-- für Fangstatistik Kaution
+ Fr. 6.-- für Patentbüchlein
+ Fr. 7.-- für Gesetzesvorschriften
Kantonsbewohner
Nicht- Kantonsbewohner
Jugendpatent (10 - 15 Jahre )
Fr. 120.00
Fr. 180.00
Erwachsenenpatent
Fr. 240.00
Fr. 360.00
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Was kostet eine Tageskarte?
Tageskarten
inkl. Fr. 5.-- für Fangstatistik Kaution
Kantonsbewohner
Nicht- Kantonsbewohner
Jugendpatent (10 - 15 Jahre )
Fr. 18.00
Fr. 18.00
Erwachsenenpatent
Fr. 25.00
Fr. 30.00
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Wann darf geangelt werden?
vom 16. April bis 15. Mai
von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr
vom 16. Mai bis 15. August
von 06.00 Uhr bis 20.00 Uhr
vom 16. August bis 15. Oktober
von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr
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Welche Angelgeräte sind erlaubt?
Für die Ausübung der Fischerei sind pro Patent folgende Fanggeräte zulässig:
a) zwei Angelruten mit einer einfachen Angel ohne Widerhaken, mit natürlichem oder
künstlichem, lebenden oder toten Köder, oder mit einem Spinner, Löffel oder Blinker mit
nur einem lose hängenden Mehrfachangel ohne Widerhaken, oder
b) eine Hegene für den Felchen- oder Eglifang mit höchstens fünf natürlichen oder künstlichen
Ködern (Mücken, Larven, usw.), ohne zusätzliches Fanggerät, oder
c) die Schleppangel mit zwei Ruten oder zwei Rollen mit einem Spinner, Löffel, Blinker
oder einem System oder Wobler mit höchstens zwei lose hängenden Dreiangeln ohne Widerhaken,
und totem Köderfisch, oder
d) eine Tiefseeschleike mit höchstens drei Schnüren oder mit zwei Schnüren und einem
weiteren Fanggerät. Downrigger mit zwei Ruten.
e) Das Jugendpatent berechtigt zur Verwendung einer Rute vom Ufer oder vom Boot aus.
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Wann ist das Fischereibüro geöffnet?
vom 16. April bis 15. Mai
von 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 19.00 Uhr
vom 16. Mai bis 15. August
von 06.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 19.00 Uhr
vom 16. August bis 15. Oktober
von 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 19.00 Uhr
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Wo bekomme ich ein Patent?
Das Patent können Sie im Fischereibüro gegen vorlage eines Gültigen Ausweises beziehen.
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Haben Sie Geschenkgutscheine?
Geschenkgutscheine können Sie für alle Patentarten und für viele Artikel des Fischereishops beziehen.
Wir erstellen Ihnen auch Gutscheine mit Einkaufswert ab Sfr. 20.00
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Wann endet die Fischereisaison?
Vom 16. Oktober bis 15. April ist das Angeln im Wägitalersee verboten.
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Was ist SANA?
SANA bedeuet Sachkunde Nachweis. Der Sachkunde Nachweis bestätigt dass Sie ein erfahrener
Angler sind und innerhalb der letzten 5 Jahre eine Saisonarte vom Wägitalersee gelöst haben
oder Sie sind Innhaber des Sportfischer Brevet. Ab dem 01.01.2009 benötigen Angler die eine
Saisonkarte lösen wollen einen SaNa.
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Wo bekomme ich den SaNa?
Das „NETZWERK ANGLERAUSBILDUNG“ bietet Online Ausbildung Kurse und Prüfung an.
Sie erreichen die Seite unter folgendem Link:
https://www.anglerausbildung.ch/lehrmittel-und-ausbildung/erfolgskontrolle/